Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Ab dem 25.05.2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft. Hurra!

Mal wieder scheint man in Berlin geschlafen zu haben. Zumindest hat man es bislang versäumt, die EU-Verordnung in landeseigene Rahmen zu zwängen. Die Verordnung trifft uns also „ungebremst“ in ihrer vollen Pracht.

Was unsere Homepage betrifft sollte das an sich kein Problem sein. Die wenigen Daten, die wir erheben, werden durch uns ja nicht weiter genutzt. Wir verkaufen nichts, haben kein Marketing und wir geben auch keine Daten weiter. Dafür gibt es ja auch keinen Grund.

Problematisch wird es dagegen beim Thema Fotos. Jedes Bild (einer Person) stellt „personenbezogene Daten“ dar. Und die DSGVO regelt den Umgang, also das Speichern und verarbeiten der Daten. Für gewerbliche Fotografen stellt sich so z.B. das Problem, dass auch Jahre nach einer Aufnahme ein Kunde die Löschung seiner Bilder verlangen kann, auch wenn er ursprünglich alle möglichen Einverständniserklärungen abgegeben hatte. Nicht gerade praxisnah…

Was das Ganze für Hobbyfotografen und das Fotografieren auf Treffen bedeutet, läßt sich wohl noch nicht abschließend bewerten. Es wäre sicher schade, wenn wir künftig auf Veranstaltungen keine Fotos mehr machen dürfte oder diese nicht auf unserer Seite zeigen dürften. Auch nicht praxisnah.

Wir hoffen, dass sich da noch einiges tun wird. Eine entsprechende Pettition habe ich mal mitunterzeichnet. Aber die Hoffnung ist gering, damit zeitnah etwas zu erreichen.

Ich bin ein Freund des „Europäischen Gedankens“. Aber die EU macht es einem mit ihrem Regulierungswahn nicht gerade leicht, sie zu mögen!

Welle

PS: Unsere Informationen zur DSGVO findest Du im >>Impressum beziehungsweise in den Info´s zum >>Datenschutz.

 

Nachtrag: Möglicherweise wird auch in Sachen DSGVO nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht von der Seite Rechtzweinull.de räumt mit einigen Mythen über die DSGVO auf und erläutert insbesondere auch die Umstände zum Fotografieren auf Veranstaltung und die Veröffentlichung der Bilder im Internet.

Hier der Beitrag von >>Rechtzweinull.de

Darüber hinaus ist die Abhandlung zur DSGVO des Hamburgischen Beauftragten für die Datenschutz und Informationsfreiheit sehr interessant. Insbesondere sei hier das Ergebnis am Ende der neunten (!) Seite (PDF) erwähnt. >>Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus

Weitere Inormationen von der Seite >>Datenschutzbeauftragter-Info.de

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